FAQ Steuern: Welche Abgaben fallen bei einem Investment in ein Vorsorgegrundstück an?

Ein Investment in ein Vorsorgegrundstück wirft neben rechtlichen Fragen auch steuerliche Überlegungen auf. Welche Steuern beim Kauf anfallen, wie der Bauzins steuerlich behandelt wird und ob laufende Kosten entstehen – all das lässt sich klar und nachvollziehbar beantworten.
Freyenthal erklärt die wichtigsten steuerlichen Rahmenbedingungen für Anleger:innen.

FAQ Steuern Vorsorgegrundstück

Welche Steuern und Abgaben fallen beim Kauf an?

Beim Ankauf der Liegenschaft fallen die Grunderwerbsteuer in der Höhe von 3,5%, sowie die Eintragungsgebühr im Grundbuch in der Höhe von 1,1% an.

 

Wie gestaltet sich das USt Thema bei der Verrechnung des Bauzinses?

Da die Grundstücke im Miteigentum mehrerer Personen stehen, entsteht steuerlich eine Miteigentümergemeinschaft. Erzielt diese Miteigentümergemeinschaft am Vorsorgegrund jährliche Einnahmen von nicht mehr als Euro 55.000, gilt diese als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) und unterliegen die Einnahmen aus dem Bauzins nicht der USt. Über dieser Grenze liegt die USt. für Wohnimmobilien bei 10%.

 

Muss ich die Einnahmen aus dem Baurechtszins versteuern?

Die Einnahmen aus dem Baurechtszins stellen ertragsteuerlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar und sind in der Einkommensteuererklärung eines jeden Miteigentümers aufzunehmen. 

 

 Was kann ich steuerlich absetzen?

Im Wesentlichen bestehen die absetzbaren Kosten bei einem Investment in einen Vorsorgegrund aus folgenden Positionen:

– Steuerberater und sonstige Beratungsleistungen

– Makler, Vertragserrichtung, Notar

– Kosten Geldbeschaffung und Zinsen für eine Fremdfinanzierung

 

Gilt die Liebhabereiverordnung?

Die Liebhaberei-Verordnung findet zwar Anwendung, jedoch erfolgt auf Grund der prognostizierten jährlichen Überschüsse ohne wesentliche Abschreibungen keine Qualifikation der Einkunftsquelle als Liebhaberei. Damit ist gewährleistet, dass Sie aus steuerlicher Sicht kein Problem haben, wenn Sie das Grundstück zu einem beliebigen Zeitpunkt verkaufen.

 

Wie wird ein etwaiger Verkaufsgewinn bei einem Vorsorgegrundstück versteuert?

Der Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks unterliegt der Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Die Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen den fortgeschriebenen Anschaffungskosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten abzüglich jährlicher Abschreibungen) und dem erzielten Verkaufspreis.

 

Fallen laufende Kosten an (z. B. Grundsteuer, Versicherung, Gebühren)?

Es fallen keine laufenden Kosten für die Liegenschaft an, diese übernimmt der Baurechtsnehmer zur Gänze.

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